Im Forensisch-therapeutischen Zentrum Garsten offenbart sich eine besondere Form des Strafvollzugs, die weit über die Grenzen herkömmlicher Justizanstalten hinausgeht. Der Maßnahmenvollzug, geregelt im § 21 Abs 2 des Strafgesetzbuches, zielt darauf ab, Personen, die aufgrund schwerwiegender psychischer Störungen Straftaten begangen haben, nicht nur zu verwahren, sondern auch therapeutisch zu betreuen.
Diese spezielle Einrichtung unterscheidet sich signifikant vom normalen Vollzug durch den dualen Ansatz von einer zu verbüßenden Haftstrafe und individuell angepasster Behandlung aufgrund der verhängten Maßnahme, welche selbst über die reguläre Haftzeit hinaus bestehen kann. Hier stehen nicht nur die Sicherheit und der Schutz der Gesellschaft im Vordergrund, sondern auch die Resozialisierung und Rehabilitation der Untergebrachten. Mit einer intensiven Betreuung, die von einem hochqualifizierten Team aus Justizwachebediensteten, Sozialarbeitern, Psychologen und Ärzten geleistet wird, stellt sich das Zentrum den Herausforderungen, die mit der Behandlung von schweren psychischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen einhergehen. Dieser einzigartige Ansatz spiegelt sich nicht nur in den Sicherheits- und Betreuungskonzepten, sondern auch in der intensiven Beschäftigung und den zahlreichen Rehabilitationsprogrammen wider, die auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Untergebrachten in die Gesellschaft abzielen.
Herr Major Wiesner, was ist der Unterschied zwischen Normal und Maßnahme Vollzug?
Der Maßnahmenvollzug ist im § 21 Strafgesetzbuch definiert. Der wesentliche Unterschied in unserem Bereich ist, dass die Insassen zusätzlich zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe auch in die Maßnahme verurteilt werden. D.H. auch wenn die zeitliche Freiheitsstrafe verbüßt ist, kann es sein, dass sie auf Grund der Gefährlichkeit noch nicht entlassen werden können, weil sie die Maßnahme haben.
Hier spricht man nicht von Häftlingen, sondern von Untergebrachten. Haben diese Täter unter ihrer Krankheit die Tat begangen?
Ja. Bei uns hat jeder Untergebrachte eine Persönlichkeitsstörung bzw. psychische Störung. Sie waren aber bei der Tat zurechnungsfähig (§ 21 Abs2 StGB). Im Unterschied zu Asten dort sind die Zurechnungsunfähigen untergebracht (§ 21 Abs1 StGB).
Sind solche Menschen besonders gefährlich und muss man annehmen, dass sie wieder straffällig werden?
Ein Grund für die Verhängung der Maßnahme ist, dass man annimmt, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Deshalb ist unser Auftrag, diese so weit zu senken, dass die Untergebrachten bedingt entlassen werden können.
Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Zentrums und externen Fachleuten wie Psychologen, Sozialarbeitern und Ärzten aus?
Diese ist auf jeden Fall gegeben. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein sehr wichtiger Aspekt im Maßnahmenvollzug und wird auch gelebt.
Welche Herausforderungen stellen sich Ihnen in der Arbeit mit den Untergebrachten, die möglicherweise eine Vergangenheit voll von Gewalt oder schweren psychischen Probleme haben?
Das Thema ist allgemein im Strafvollzug gegenwärtig. Es verlangt zum Teil schon viel Resilienz unserer Bediensteten. Daher ist auch nicht jeder Mensch geeignet, um in diesem Job zu arbeiten.
Wie sieht das Sicherheitskonzept aus, und wie wird sichergestellt, dass die Untergebrachten sowie das Personal geschützt sind?
Straffe Struktur, Schulungen, Trainings und Übungen für das Personal. Schlussendlich auch ein guter und humaner Umgang mit den Insassen.
Welche Rolle spielt die Familie der Untergebrachten während ihrer Zeit im Zentrum? Gibt es Programme oder Möglichkeiten für den Kontakt oder die Unterstützung von Familienmitgliedern?
Besuch im Haus, Briefe, Telefonate, Videotelefonie und auch Vollzugslockerung nach außen. Familiäre Bindungen aufrecht zu erhalten ist ein sehr wichtiges Thema.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Straftätern in einem forensisch-therapeutischen Kontext von herkömmlichen Gefängnissen?
Die Betreuungsintensität ist einfach intensiver.
Gibt es besondere Programme oder Initiativen innerhalb der Einrichtung, die darauf abzielen, die Reintegration der Insassen in die Gesellschaft zu erleichtern?
Ja. Es gibt Freizeitgruppen und Kurse, zum Beispiel einen „Handyführerschein“ für Untergebrachte, welche schon nach draußen gehen.
Sind Sie der größte Arbeitgeber im Bezirk?
Im Bezirk sicher einer der Größeren. Jedoch ist Steyr direkt neben uns und Steyr ist ein sehr starker industrieller Standort. (BMW, ehemals MAN, SKF...)
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